„Der sächsische Arbeitsmarkt hat in den vergangenen Jahren für nahezu alle Menschen gute Jobchancen geboten. Jedoch konnten die schwerbehinderten Arbeitslosen nur wenig davon profitieren. Vorurteile in der Gesellschaft, Ängste und Bedenken gegenüber der Leistungsfähigkeit machen es uns nicht leicht, diese Frauen und Männer in Arbeit zu bringen“ erklärt Dr. Klaus Schuberth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Während sich die Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 2005 bis 2014 nahezu halbiert hat und die Beschäftigung seit 13 Jahren den höchsten Stand erreicht hat, blieb sie bei den arbeitslosen Schwerbehinderten fast gleich. Im Jahr 2014 waren 10.865 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, das sind 615 (oder sechs Prozent) mehr als 2005. Deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit liegt mit 5,8 Prozent auf einem steigenden Niveau und ist mehr als doppelt so hoch, wie im Jahresdurchschnitt 2005 (2,5 Prozent).
Bis 2025 wird die Zahl der Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter um rund 400.000 zurückgehen. Damit fehlt ein Teil der Arbeitskräfte, die zur Produktivität und Konkurrenzfähigkeit der sächsischen Betriebe beitragen. Deshalb müssen künftig alle Fachkräftereserven noch stärker als bisher genutzt werden. Dazu gehören auch die arbeitslosen schwerbehinderten Menschen. Rund 80 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten im Jahr 2014 hatten einen Berufsabschluss oder eine Akademische Ausbildung.
Beschäftigungssituation
Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig verändert. Betriebe mit mindestens zwanzig Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Frauen und Männern zu besetzen. Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote (Ist-Quote) und von der Arbeitsplatzzahl. Sie liegt für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 115 und 290 Euro im Monat.
Nach der neusten Statistik waren im Jahr 2013 in den sächsischen Betrieben 40.378 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten besetzt. Mehr als ein Drittel der Beschäftigten ist jünger als 50 Jahre. Die Betroffenheit ist damit keine reine Frage des Alters.
Vergleicht man die Branchen, dann verzeichnet die Öffentliche Verwaltung in Sachsen mit 6,8 Prozent die höchste Beschäftigungsquote, gefolgt von Wach- und Sicherheitsdiensten mit einer Quote von fünf Prozent, dem Gesundheitswesen und die Erbringung von Finanzdienstleistungen mit einer Beschäftigungsquote von 4,6 Prozent.
In Deutschland liegt die Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten bei 4,7 Prozent. Wie bereits in den vergangenen Jahren, bleibt Sachsen bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten im Ländervergleich weiterhin auf einem hinteren Platz. So waren im Jahr 2013 auf 4,1 Prozent aller der Erhebung zugrunde liegenden Arbeitsplätze in Sachsen Menschen mit Schwerbehinderung tätig. Damit wird in Sachsen die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt.
„Es sollte nicht darum gehen, wer alles kann, sondern vielmehr darum, wer worin besonders gut ist! Die Leistungsfähigkeit eines jeden Mitarbeiters ist entscheidend, nicht seine Behinderung. Das sollten Personalentscheider erkennen und berücksichtigen“ sagt Schuberth.
Hintergrundinformationen
Kompetente Beratung – Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agenturen für Arbeit
- Technische Berater
Mitarbeiter aus den Agenturen für Arbeit sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Diese Technischen Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich ist. Zudem leisten sie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.
- Berater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte
Damit Menschen mit Behinderung bestmöglich unterstützt werden, kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Berater um sie. Ziel ist, Erwachsene und auch Jugendliche individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Arbeits- und Ausbildungsaufnahme zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu können zusätzlich auch der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service oder der Technische Beratungsdienst hinzugezogen werden.
Vielfältige Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung:
- Eingliederungszuschuss:
Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst bekommen. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Förderung sogar bis 60 Monate erfolgen, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate.
Hinweis: Nach 24 Monaten setzt die jährliche 10-Prozent-Degression ein. Die Nachbeschäftigungspflicht entfällt bei der Einstellung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.
- Sächsisches Arbeitsmarktprogramm zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen:
Je nach Betriebsgröße können nach Auslaufen der Probezeit eine Erstprämie bis zu 2 000 Euro und nach einem weiteren Jahr eine Zweitprämie mit bis zu 1 000 Euro für die Einstellung eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten gezahlt. Auch Ausbildungsverhältnisse werden mit bis zu 1 000 Euro im Jahr gefördert.
- Initiative Inklusion - neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze:
Betriebe, die ältere schwerbehinderte Menschen auf einen neuen Arbeitsplatz einstellen oder neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen schaffen, können ergänzend zusätzliche Förderungen bis maximal insgesamt 10 000 Euro.
Die am 3. Dezember 2010 gegründete „Allianz Arbeit + Behinderung“ hat zusätzliche, bundesweit einzigartige Fördermöglichkeiten zur Einstellung von Menschen mit Handicap ins Leben gerufen.
Weitere Informationen zur Allianz Arbeit+ Behinderung unter: www.soziales.sachsen.de/...