"Die in den Jobcentern gemeldeten Frauen und Männer wollen arbeiten und bemühen sich um Arbeit", sagte Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA), anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Jahresergebnisse zu den Sanktionen.
Sachsens Jobcenter haben im Jahr 2013 insgesamt 71.586 Sanktionen gegenüber erwerbsfähig Leistungsberechtigten ausgesprochen. Die häufigsten Gründe für Leistungskürzungen waren nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter (75,5 Prozent oder 53.734), Ablehnung der Aufnahme einer Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit (13,5 Prozent oder 9.699) und auch das Versäumnis, vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung umzusetzen (8,3 Prozent oder 5.950).
"Die Hilfebedürftigen werden individuell gefördert und unterstützt, sind gleichzeitig aber verpflichtet, bei der Vermittlung, Beratung und auch Qualifizierung mitzuwirken", erklärt Cordt. Bei mehrfachen Verstößen können die Leistungen wegen wiederholten Fehlverhaltens zwar komplett gestrichen werden, allerdings gibt es dann immer noch die Möglichkeit, Lebensmittelgutscheine auszustellen.
Die Jobcenter setzen die gesetzlichen Vorgaben um und wollen Menschen in Arbeit vermitteln. Dazu werden mit jedem Arbeitsuchenden individuelle Strategien entwickelt, damit diese zu einer Arbeit oder Ausbildung gelangen.
"Wir möchten, dass unserer Kunden gemeinsam mit ihren Vermittlern an einem Strang ziehen. So sind die Chancen am höchsten, eine Arbeit oder Ausbildung zu erhalten", so Cordt.
Die Sanktionsquote lag 2013 bei 3,3 Prozent. Das bedeutet: Im Jahr 2013 sind durchschnittlich bei 3,3 Prozent der 306.579 erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Leistungen der Grundsicherung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt worden. Wie bereits in den Vorjahren am häufigsten bei Jugendlichen unter 25 Jahren (Sanktionsquote: 6,2 Prozent). Bei den Älteren hingegen liegt die Sanktionsquote bei 0,8 Prozent.
Im Jahr 2012 lag die Sanktionsquote noch bei 3,1 Prozent. Der Anstieg der Sanktionsquote um 0,2 Prozentpunkte ist vor allem auf die gestiegene Zahl der nicht eingehaltenen Termine im Jobcenter zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Leistungskürzungen aus diesem Grund um fast 4.000 gestiegen.
Die durchschnittliche Sanktionshöhe lag im vergangenen Jahr in Sachsen bei 104,65 Euro.
Hintergrundinformation:
Kostenfreier SMS-Dienst der Bundesagentur für Arbeit
Der SMS-Service der Bundesagentur für Arbeit soll die arbeitsuchenden Menschen an Termine erinnern und dadurch ungeplante Terminausfälle vermeiden. 24 Stunden vor jedem Termin erhalten interessierte Kunden eine SMS mit Datum, Uhrzeit und Ort des Termins.
Mit dem kostenfreien SMS-Service besteht die Möglichkeit, Kunden nicht nur schriftlich, sondern auch auf Wunsch zusätzlich per SMS an den bevorstehenden Termin in der Agentur für Arbeit oder im gemeinsam betriebenen Jobcenter zu erinnern.
Den SMS-Service bieten alle elf sächsischen Arbeitsagenturen sowie die gemeinsamen Jobcenter (Jobcenter Chemnitz, Jobcenter Leipzig, Jobcenter Dresden, Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jobcenter Mittelsachsen, Jobcenter Zwickau, Jobcenter Vogtland, Jobcenter Nordsachsen) an.
Beantragt werden kann dieser Service ganz einfach, per Telefon über die Servicerufnummer der Bundesagentur für Arbeit (0800 4 5555 00) oder über die Hotline des örtlichen Jobcenters.