Knapp die Hälfte der 2,625 Mio. Einwohner im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65 Jahren) sind in Sachsen weiblich. Von den knapp 1,5 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die im Freistaat Sachsen leben und in Sachsen oder anderen Bundesländern einer Beschäftigung nachgehen, sind 48,5 Prozent Frauen. Damit arbeiten von den 1,271 Mio. Frauen insgesamt 726.505 in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
"In Sachsen liegt die Beschäftigungsquote der Frauen bei 57,2 Prozent. Das ist bundesweit die Höchste", sagte Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. Die Beschäftigungsquote liegt in Sachsen insgesamt bei 57 Prozent.
Im bundesweiten Vergleich der Beschäftigungsquoten von Frauen liegt Brandenburg (56,3 Prozent) auf Platz zwei, gefolgt von Thüringen (56,2 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (55,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (55,1 Prozent) und Bayern (53,1 Prozent). Die niedrigsten Beschäftigungsquoten sind im Saarland (45,4 Prozent), in Bremen (45,7 Prozent) und in Nordrhein-Westfalen (45,8 Prozent) zu verzeichnen. Der gesamtdeutsche Mittelwert bei den Frauen liegt bei 50,1 Prozent, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Beschäftigungsquoten in Ostdeutschland traditionell höher sind als im Westen der Republik.
"Zurückzuführen ist die hohe Beschäftigungsquote im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt vor allem auf traditionell hohe Erwerbsneigung der sächsischen Frauen", so Cordt.
In der Entwicklung zeigt sich ein deutlicher Anstieg: So ist die Beschäftigungsquote der Frauen in Sachsen seit zehn Jahren um fast zehn Prozentpunkte gestiegen. 2003 lag sie noch bei 47,6 Prozent. Das ist auf die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes und nicht zuletzt auf die demografische Entwicklung zurückzuführen.
Hintergrundinfo zur Beschäftigungsquote:
- Die Beschäftigungsquote drückt aus, wie viele Personen des Erwerbspersonenpotentials (Bevölkerung von 15 bis unter 65 Jahre) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Dabei wird nicht der Arbeitsort, sondern der Wohnort berücksichtigt.
- In der Beschäftigungsquote keine Selbständigen, Beamten und geringfügig Beschäftigten erfasst.
- Personen in Vollzeit- und in Teilzeitbeschäftigung werden gleichermaßen gezählt, so dass unterschiedliche Arbeitszeitvolumina keinen Einfluss auf die Beschäftigungsquote haben.
- Die Beschäftigungsquote dient als ein Schlüsselindikator zur Beurteilung des Beschäftigungsstandes in einer Region. Sie zeigt an, in welchem Umfang sich soziodemographische Voraussetzungen, insbesondere Zahl und Struktur der Bevölkerung, auf die Beschäftigung auswirken.
- Die Nennergröße, die Zahl der erwerbsfähigen Personen von 15 bis unter 65 Jahren, hängt von mehreren Faktoren ab: Geburtenentwicklung und Lebenserwartung wirken eher langfristig, kurz-, mittel- und langfristigen Einfluss haben Wanderungen und Pendlerströme. Welcher Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, unterliegt ebenfalls vielfältigen, regional unterschiedlich ausgeprägten Einflüssen. Dazu gehören die Erwerbsneigung in der Bevölkerung, die Wirtschaftslage der Unternehmen sowie qualitative Aspekte des Zusammenspiels von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, darunter auch die Arbeitsmarktpolitik.