Die Arbeitsagenturen unterstützten Bauunternehmen in der Schlechtwetterzeit durch Saison-Kurzarbeitergeld. Langfristig können damit gerade Fachkräfte auch in den Wintermonaten im Betrieb gehalten werden.
Firmen aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportbau können bei saisonal bedingtem Auftragsmangel oder bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Die sogenannte Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März. Beim Gerüstbau beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.
Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der ersten Ausfallstunde geleistet, nachdem Arbeitszeit-guthaben aufgelöst wurden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet. Be-sonderheiten gelten für den Gerüstbau.
Weitere Informationen gibt es beim persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Ar-beitgeber-Service der Arbeitsagentur und der Arbeitsgemeinschaften oder telefonisch unter 01801 / 664466* sowie im Internet unter www.arbeitsagentur.de
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min