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Bundesagentur für Arbeit

Saison-Kurzarbeitergeld im Baugewerbe

Ohne Entlassungen den Winter überbrücken

(lifePR) (Nürnberg, )
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- Ohne Entlassungen den Winter überbrücken:
- Saison-Kurzarbeitergeld im Baugewerbe

Eis, Schnee und Kälte führen im Winter bei vielen Betrieben der Bauwirt-schaft zu witterungsbedingtem Arbeitsausfall. Darüber hinaus sind die Auftragsbücher in den Wintermonaten meist weniger gut gefüllt als in der warmen Jahreszeit. Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld unterstützen die Agenturen für Arbeit Bauunternehmen in der sogenannten Schlecht-wetterzeit. Es soll verhindern, dass qualifizierte und eingearbeitete Mit-arbeiter entlassen werden, die bei besserem Wetter wieder gebraucht werden.

Firmen aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüst-bau sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau können bei saisonal bedingtem Auftragsmangel oder bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Die Schlechtwetterzeit beginnt am 1. Dezember und dauert bis 31. März. Eine Ausnahme bildet der Gerüstbau. Dort beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.

Saison-Kurzarbeitergeld wird bereits für die erste Ausfallstunde gezahlt. Wichtig ist jedoch, dass vorab alle Arbeitszeitguthaben aufgelöst worden sind. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber erstattet. Für den Arbeitgeber ist Saison-Kurzarbeitergeld damit kostenneutral. Einschränkungen gelten hier nur für den Gerüstbau.

Der persönliche Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und der Jobcenter berät die Betriebe gern im Detail zu den Anspruchsvoraussetzungen, der Förderhöhe sowie den Antragsmodalitäten.

Zusätzliche Informationen sowie Antragsformulare sind auch telefonisch unter 01801/ 664466* sowie im Internet unter www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld > Saison-Kurzarbeitergeld) abrufbar.

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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