Vorsicht ist auch geboten bei sogenannten Lohnwucher-Angeboten, die den Arbeitsuchenden mit unrealistisch hohen Verdienstmöglichkeiten locken. Ein Indiz dafür liegt vor, wenn die Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der zu leistenden Arbeit steht. Ist dies der Fall, handelt es sich mit großer Sicherheit um kein ernstzunehmendes Stellenangebot. Grundsätzlich sollte immer von dem üblich gezahlten Arbeitsentgelt ausgegangen werden.
Ist im Job- Angebot eine Vorabzahlung vor dem eigentlichen Berufsantritt erforderlich, kann man sich sicher sein, dass es sich um ein unseriöses Stellenangebot handelt. Denn keine seriöse Firma verlangt von einem Bewerber in Vorkasse zu treten.
Ebenso sind zum Beispiel kostenpflichtige Rufnummern bei seriösen Unternehmen unüblich.
Ein gesundes Misstrauen ist auch dann angebracht, wenn Vorstellungsgespräche nicht in der Firma selbst, sondern in einem Hotel oder Restaurant stattfinden sollen.
Werden interessierte Arbeitsuchende gebeten, ihre Bewerbung an eine von der Absender-Mailadresse abweichende E-Mail-Adresse zu senden, ohne dass ein konkreter Ansprechpartner oder eine Internetadresse für weitere Informationen benannt wurde, handelt es sich mit aller Wahrscheinlichkeit um Spams, vermutlich mit dem Ziel, an reale Nutzerdaten zu gelangen. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner.
Die BA rät daher, Spams mit jobversprechenden Betreffzeilen grundsätzlich ungelesen zu löschen.
Auch bei Firmen mit Sitz im Ausland, die als Ansprechpartner genannt werden, ist Vorsicht geboten.
Wenn man doch an ein "schwarzes Schaf" geraten ist, bieten folgende Einrichtungen Hilfe an:
- Verbraucherzentrale
- Kammern
- Innungen
- Verbände
- Bundesagentur für Arbeit
Ein letzter Tipp: Mit der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit finden Frauen und Männer, aber auch Mädchen und Jungen ganz schnell von zu Hause aus eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle. Die JOBBÖRSE ist das größte Online-Stellenportal in Deutschland mit aktuell rund 720.000 Jobangeboten und fast 260.000 Ausbildungsstellen.
Link: http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Seit 1983 wird jährlich am 15.03 der Weltverbrauchertag (internationaler Verbrau-chertag) begangen. Der Tag geht auf John F. Kennedy zurück, der 1962 vor dem amerikanischen Kongress die vier grundlegenden Verbraucherrechte (auf Sicher-heit, Wahlfreiheit, Information, Gehör) proklamierte.