"Menschen, die Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit oder der ARGE Dresden beziehen und verreisen wollen, sollten dies vor Antritt der Reise unbedingt mit ihrem Arbeitsvermittler oder persönlichem Ansprechpartner klären, denn mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört auch, dass Ortsabwesenheit genehmigt werden muss." informiert Thomas Wünsche, Chef der Arbeitsagentur Dresden.
Nach diesem Gesetz ist eine Genehmigung nur möglich, wenn in dieser Zeit eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung aller Voraussicht nach nicht möglich ist. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, sind die Leistungen zu Unrecht bezogen und werden zurückgefordert oder die Zahlung wird eingestellt, wenn während dieser Zeit einer Einladung nicht nachgekommen wurde. Für maximal 21 Kalendertage im Jahr kann die Agentur für Arbeit oder die ARGE Dresden das Arbeitslosengeld weiterzahlen.