"Wichtigstes Instrument im Rahmen des Greenings ist die verpflichtende Bereitstellung von öko-logischen Vorrangflächen (ÖVF)", so Beate Jessel. Die tatsächliche Wirksamkeit von ÖVF wird jedoch von der Ausgestaltung sowie der räumlichen Verteilung der Flächen und dem prozentualen Flächenanteil abhängen. Nach den Ergebnissen der Studie sollte deshalb bei ÖVF keinesfalls eine pauschale Stilllegung erfolgen. Vielmehr sollte ein Teil der ÖVF im Sinne der Biodiversität aktiv gemanagt bzw. unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien auch landwirtschaftlich nutzbar sein, wenn dabei ein mindestens gleich großer Nutzen für Natur und Umwelt entsteht. Um zusätzliche positive Effekte zu erlangen, sollten flankierend stets Management- und Beratungsmaßnahmen aus dem Fonds für die ländliche Entwicklung mit einem deutlich erhöhten EU-Anteil gefördert werden. Prof. Jessel: "Gerade in Intensivregionen können mit ökologischen Vorrangflächen nicht nur Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie sondern auch der Klima- und Ge-wässerschutzpolitik erreicht werden". Dies gilt auch für die Greening-Anforderung zum Erhalt des Grünlands. Um jedoch den notwendigen Grünlandschutz zum Erfolg zu machen sowie effektiven Klima-, Wasser- und Bodenschutz zu betreiben muss das Grünlandumbruchverbot unbedingt mit sofortiger Wirkung gelten.
Hinweis:
Das F&E Projekt "Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Bio-diversitäts- und Umweltziele" wird durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Federfüh-rend: Institut für Agrarökologie und Biodiversität (R. Oppermann, J. Gelhausen), Mitauto-ren: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (B. Matzdorf, M. Reut-ter) und Hochschule für Forstwissenschaft Rottenburg (R. Luick, S. Stein).
Die Broschüre "Gemeinsame Agrarpolitik ab 2014: Perspektiven für mehr Biodiversitäts- und Umweltleistungen der Landwirtschaft?" mit ihren zusammengefassten Kernforderungen, kann auf der Internetseite des BfN unter folgendem Link, als Pdf-Dokument abgerufen werden: http://www.bfn.de/....