Handlungsbedarf besteht bei der Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik mit ihrem starken Einfluss auf die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweisen in Europa. „Nur wenn es gelingt, Natur- und Umweltleistungen der Landwirtschaft künftig angemessen und zielgerichteter zu honorieren, können in der Agrarlandschaft neben der landwirtschaftlichen Produktion auch die biologische Vielfalt sowie andere gesellschaftliche Wohlfahrtsfunktionen langfristig gesichert werden“, so Jessel. Die aktuell intensiv diskutierte Reform der GAP muss hierzu wichtige Weichen hin zu einer naturverträglicheren Landwirtschaft in Europa stellen und wird somit entscheidend dazu beitragen, die Biodiversitäts- und Umweltziele der EU zu erfüllen. Die EU-Kommission hat mit ihrer Mitteilung im November 2010 einige begrüßenswerte Schritte in die richtige Richtung vorgeschlagen. Wesentlich sei dabei zum einen, Mindeststandards für eine nachhaltige und naturverträgliche Bewirtschaftung in der Fläche und damit gerade auch in Intensivgebieten zu verankern und gleichzeitig eine zielgerichtete auskömmliche Honorierung bestimmter von der Landwirtschaft erbrachter ökologischer Leistungen zu gewährleisten.
Denn die gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft gehen heute über ihre Rolle als Lebensmittelproduzent deutlich hinaus. „Von der Landwirtschaft wird auch erwartet, dass sie einen Beitrag zum Erhalt einer vielfältigen Kulturlandschaft leistet, das Klima schützt und die Gewässer rein hält“ erklärt die BfN-Präsidentin. Doch der Rückgang der biologischen Vielfalt, ganz besonders in der Agrarlandschaft, setzt sich momentan kontinuierlich und in bedenklichem Ausmaß fort. Die intensive Nutzung sowie nach wie vor zu hohe Stoffeinträge in Ökosysteme sind hierfür im besonderen Maße verantwortlich. Eine wachsende Herausforderung stellt dabei auch die zusätzliche Nachfrage nach Biomasse zur Energieerzeugung dar. Sie beansprucht nicht nur in Deutschland immer mehr Nutzfläche und verschärft damit die Flächenkonkurrenz.
Hintergrund
Gerade die letzte Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) in Japan im Oktober 2010 hat die Bedeutung von Anreizmaßnahmen und Subventionen für den Natur- und Ressourcenschutz stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Die Völkergemeinschaft einigte sich in einem sog. Strategischen Plan u.a. darauf, diese bis 2020 so umzustrukturieren, dass die positiven Anreize für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt weiter entwickelt bzw. schädliche Subventionen so eliminiert oder reformiert werden, dass negative Folgen minimiert werden.
Unter http://www.ecologic-events.eu/... finden Sie nähere Informationen zum Workshop. Hier können demnächst auch die Ergebnisse des Workshops heruntergeladen werden.