Für Europa bedeutend ist die Anerkennung der Erweiterung des Naturerbes „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“ um weitere 15 Teilgebiete in Frankreich, der Schweiz, Polen, Tschechien, Bosnien-Herzegovina und Nordmazedonien. Darunter sind auch große Gebiete im Bieszczady-Nationalpark in den polnischen Karpaten. Zu den neuen Welterbestätten zählen auch die kolchischen Regenwälder und Feuchtgebiete in Georgien, einem Biodiversitätshotspot im Kaukasus.
Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, begrüßte die Entscheidungen: „Die Regenwälder und Feuchtgebiete in der Region Kolchis zeichnen sich durch eine große Vielfalt an Flora und Fauna aus. 28 Prozent der in der Region lebenden Amphibien, Reptilien und Säugetiere sind vom Aussterben bedroht. Die Feuchtgebiete in der Region fungieren nicht nur als wichtiger Zwischenstopp für viele weltweit bedrohte Vogelarten, die durch die Batumi-Enge ziehen, sondern auch als wichtige Kohlenstoffspeicher. Die Welterbeanerkennung ist ein wichtiges Signal für den langfristigen Schutz und Erhalt dieses Ökosystems“.
Das Bundesamt für Naturschutz, das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium hatten über das Beratungshilfe-Programm des Bundesumweltministeriums die Nominierung der georgischen Kolchiswälder und -moore als UNESCO-Weltnaturerbe mit einer Machbarkeitsstudie entscheidend unterstützt.
Neben den genannten Stätten wurden auch die waldreichen Inseln Amami-Oshima, Tokunoshima, Iriomote und der nördliche Teil der Insel Okinawa (Japan), der Ivindo-Nationalpark (Gabun), der Waldkomplex Kaeng Krachan (Thailand) und das Wattenmeer Getbol (Südkorea) in die renommierte Welterbeliste aufgenommen.
Damit vergrößert sich die Weltnaturerbe-Familie, zu der in Deutschland auch das Wattenmeer, die Fossillagerstätte Grube Messel und fünf Buchenwaldgebiete gehören, auf 218.
Der zunehmenden Bedeutung des Klimawandels als Bedrohungsfaktor für Weltnatur- und kulturerbestätten trug das UNESCO-Welterbekomitee Rechnung, indem es den Entwurf eines Politikdokuments „Klimaaktion für Welterbe“ (Climate Action for World Heritage) verabschiedete, welches der UNESCO-Generalversammlung im November 2021 zur Annahme vorgelegt wird. Dieses fordert die Bewertung von Klimawandelfolgen für Welterbestätten, geeignete Maßnahmen zur Abmilderung dieser Folgen sowie Wissenstransfer, Kapazitätenaufbau und Bewusstseinsbildung, um Kultur- und Naturerbe langfristig zu schützen und zu erhalten. Zudem wird die zentrale, vorrangige Bedeutung eines effektiven Klimaschutzes betont. Das Bundesamt für Naturschutz hatte bereits 2017 mit einem internationalen Expertentreffen an der Internationalen Naturschutzakademie Vilm zur Erarbeitung dieses Dokuments beigetragen.
Hintergrund
Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen nunmehr 1154 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren.
Deutschland verzeichnet 51 Welterbestätten, darunter im Bereich Naturerbe das Wattenmeer (gemeinsam mit Dänemark und den Niederlanden), die serielle Stätte „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“ (gemeinsam mit 18 weiteren europäischen Staaten) mit fünf deutschen Teilgebieten (Nationalparke Hainich, Jasmund, Kellerwald-Edersee und Müritz/Teil Serrahn und dem Grumsin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin) und die Fossillagerstätte Grube Messel.
Weitere Informationen zu BfN-Aktivitäten zum Welterbe in Deutschland:
https://www.bfn.de/themen/internationaler-naturschutz/projekte/weltnaturerbe-in-deutschland.html