Die Begutachtungsstellen für Fahreignung führten in Deutschland insgesamt 105.470 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch. 58 Prozent davon wegen Alkoholauffälligkeit, wobei der größte Anteil der zu begutachtenden Personen erstmalig wegen Alkohol auffiel (34 Prozent). Der Anteil der Drogen- und Medikamentenauffälligen lag bei 18 Prozent.
Die MPU-Gutachten sind Grundlage für die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, ob einer Person je nach Prognose die Fahrerlaubnis zugesprochen wird oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann sie nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragt werden. Je nach Untersuchungsanlass besteht die Möglichkeit, dass Betroffene bei entsprechendem MPU-Gutachten als nachschulungsfähig eingestuft werden und nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen die Fahreignung wiedererlangen.