Bei den Ergebnissen der MPU gab es kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Über 58 Prozent aller begutachteten Personen wurden als "geeignet" beurteilt, rund 35 Prozent als "ungeeignet" und fast sieben Prozent als "nachschulungsfähig" eingestuft.
Insgesamt ist in 2014 ein Rückgang der Begutachtungen aufgrund von Alkohol-Fragestellungen um fast sechs Pro-zent festzustellen. Mit 44.632 Untersuchungen ist dies erstmals weniger als der Hälfte aller Begutachtungen. Alkoholauffälligkeit war allerdings wie in den Vorjahren der häufigste Grund für eine MPU.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als "nachschulungsfähig" möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.
Weitere Informationen:
- www.bast.de (Langfassung)
- www.bast.de/mpu (Informationen zur MPU)