Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt. Rund 35 Prozent mussten als „ungeeignet“ und gut sechs Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft werden.
Alkoholauffälligkeit war in 2016 der häufigste Grund für eine Begutachtung. Die Zahl der MPU wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit sank 2016 jedoch im Vergleich zu 2015 um über elf Prozent. Die Anzahl der Alkoholauffälligkeiten in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit reduzierte sich in 2016 um sieben Prozent. Auch sank die Zahl der MPU wegen erstmaliger Alkoholauffälligkeit im Vergleich zu 2015 wieder leicht, nachdem es hier von 2014 zu 2015 einen geringen Anstieg gegeben hatte.
Weiter angestiegen sind die Begutachtungsanlässe aufgrund von Betäubungsmitteln (um 4,3 Prozent). Im Ver-hältnis zur Alkoholauffälligkeit ist die Anzahl jedoch nur halb so hoch.
Das MPU-Gutachten ist die medizinische und psychologische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.
Weitere Informationen:
• www.bast.de (Langfassung)
• www.bast.de/mpu (Informationen zur MPU)