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Bundesanstalt für Straßenwesen

Sicherheit geht vor

08/2015

(lifePR) (Bergisch Gladbach, )
Bei der Fahrt im Pkw und Lkw wird immer häufiger der Sicherheitsgurt angelegt. Auch Kinderrückhaltesysteme und Fahrradhelme werden immer mehr benutzt. Das zeigen die Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die jetzt die Sicherungsquoten für das Jahr 2014 veröffentlicht hat.

Die Gesamtsicherungsquote von erwachsenen Pkw-Insassen (Fahrer, Beifahrer und Fondinsassen) stieg im Jahr 2014 um einen Prozentpunkt auf 98 Prozent, bei den Fahrern im Güterkraftverkehr von 86 auf 90 Prozent.

Erfreulich ist auch der Anstieg der Sicherungsquote für Kinder im Pkw um einen Prozentpunkt auf 99 Prozent im Querschnitt aller Straßenarten. Allerdings fuhren nicht alle Kinder altersgerecht gesichert mit: Auf Landstraßen wurden 13 Prozent und auf Innerortsstraßen 21 Prozent der Kinder ab sechs Jahren mit Erwachsenengurten gesichert. Ein Prozent dieser Altersgruppe war völlig ungesichert.

Über alle Altersgruppen hinweg hat sich die Tragequote von Fahrradhelmen im Vergleich zum Vorjahr von 15 Prozent auf 17 Prozent erhöht. Besonders gestiegen ist der Anteil bei den Elf- bis 16-Jährigen. Dort stieg die Quote von 28 auf 31 Prozent. Bei den Sechs- bis Zehnjährigen konnte der Höchststand aus dem Vorjahr (2013: 75 Prozent) mit 69 Prozent nicht erreicht werden.

Wie im Vorjahr trugen 99 Prozent der Mitfahrer motorisierter Zweiräder einen Schutzhelm, während die Quote bei den Fahrern um einen Prozentpunkt auf 98 Prozent sank. Die Quote zusätzlicher Schutzkleidung stieg für Fahrer von 52 auf 53 Prozent und für Beifahrer von 38 Prozent auf 53 Prozent.

Da Sicherungsgurte, Schutzhelme und Kinderrückhaltesysteme die Nummer Eins der Lebensretter im Straßenverkehr sind, erfasst die BASt seit den 70er Jahren die Sicherungsquoten. Die aktuellen Ergebnisse basieren auf der Beobachtung von 18.600 Pkw, 16.312 Radfahrern, 4.730 motorisierten Zweiradbenutzern und 4.500 Fahrzeugen des Güterkraftverkehrs.

Weitere Informationen:
www.bast.de: Forschung kompakt 09/2015
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