Problemstellung
Ein zentrales Problem für den innerstädtischen Wirtschaftsverkehr stellt die Bereitstellung von Flächen für Be- und Entladevorgänge dar. Die ausgewiesenen Ladebereiche werden häufig zugeparkt, sodass der Lieferverkehr gezwungen ist, in der zweiten Reihe zu halten. Insbesondere im Zuge von Hauptverkehrsstraßen führt das Halten in zweiter Reihe zu erheblichen Behinderungen des fließenden Verkehrs und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Probleme für den Wirtschaftsverkehr ergeben sich teilweise auch durch ein unzureichendes Angebot an Lieferverkehrsflächen.
Vorgehensweise
In einem ersten Arbeitsschritt wurde die relevante Fachliteratur ausgewertet. Diese beinhaltete die Zusammenstellung der geltenden Regelungen, Richtlinien und Empfehlungen zum Liefer- und Ladeverkehr sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland sowie eine Analyse und Bewertung der bisherigen Arbeiten zur Abwicklung des Liefer- und Ladeverkehrs. Auf dieser Grundlage erfolgte eine Untersuchung von fünf Fallbeispielen aus den Städten Berlin, Düsseldorf, Köln, München und Rheinbach, wo besondere Maßnahmen zur Kennzeichnung der Liefer- und Ladebereiche im Rahmen von Pilotprojekten realisiert wurden. Zusätzlich wurde eine ADAC-Umfrage aus dem Jahre 2003 zum Thema “Ladezonen” ausgewertet.
Ergebnisse
Für die Beschilderung von Liefer- und Ladebereichen sieht die StVO das Zeichen 286 “Eingeschränktes Haltverbot” vor. Durch entsprechende Zusatzzeichen wird die Nutzung der Verkehrsfläche für bestimmte Nutzergruppen oder für bestimmte Zeiten eingeschränkt. Ein wesentlicher Nachteil dieser Beschilderung besteht in der Definition der zugelassenen Haltvorgänge mit der Folge, dass die mit Zeichen 286 StVO gekennzeichneten Bereiche häufig als “Kurzparkplätze” fehlgenutzt werden. Daher haben inzwischen einige deutsche Städte von der StVO abweichende Regelungen getroffen und Ladebereiche mit Zeichen 283 StVO “Haltverbot” mit entsprechenden Zusatzzeichen ausgewiesen. Verschiedene Markierungselemente sollen die Funktion der Ladezonen optisch verdeutlichen.
Folgerungen
Durch eine auffällige und eindeutige Kennzeichnung der Ladebereiche, die deren Funktion durch Beschilderung und/oder Markierung unmissverständlich darstellt, kann die Akzeptanz der Ladebereiche erhöht werden.
Folgende Anforderungskriterien muss eine Beschilderung erfüllen:
- Die Beschilderung muss für die Verkehrsteilnehmer allgemein verständlich sein.
- Entgegen der "aufgeweichten" Wirkungsweise von Zeichen 286 StVO "Eingeschränktes Haltverbot" muss aus der Beschilderung eindeutig hervorgehen, dass nur Be- und Entladevorgänge zugelassen sind.
- Die Beschilderung muss implizieren, dass das Parken in Ladebereichen möglicherweise stärker sanktioniert wird.
- Die Beschilderung muss eine einfache Überwachung ermöglichen.
- Das Kollektiv der zugelassenen Fahrzeuge muss eingegrenzt werden können.
Die Bedeutung der Markierung der Ladebereiche liegt in der optischen Verdeutlichung der zugewiesenen Funktion und hat sich in Pilotprojekten bewährt. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die bessere Akzeptanz der Ladezonen eher der deutlichen Kennzeichnung der Ladebereiche als der Überwachung zuzuschreiben ist. Ein weiterer Aspekt für die Akzeptanz der Ladebereiche ist deren räumliche Anordnung und die Anpassung der Lieferzeitfenster an den örtlichen Bedarf.
Es wird empfohlen, ein neues Verkehrszeichen "Ladebereich" in die StVO einzuführen, das mit einem Sinnbild eines Ladevorgangs versehen sein soll. Darüber hinaus sollen zur optischen Verdeutlichung der Ladebereiche auch Markierungen in Form einer weißen Umrandung der Fläche oder unter Verwendung des Zeichens 299 StVO (Zick-Zack-Linie) zum Tragen kommen. Die Markierung der Ladebereiche soll jedoch keine zwingende Vorschrift sein, sondern von den Städten situationsabhängig eingesetzt werden können.