Auf Bundesfernstraßen dürfen nur Verkehrserfassungs- und -beeinflussungsanlagen installiert werden, die den Anforderungen der TLS entsprechen. Die TLS sind Bestandteil von Ausschreibungen. Sie enthalten alle notwendigen Festlegungen für die Streckenstationen sowie Beschreibungen von Funktionen und Zusammenhängen des Gesamtsystems.
Die aktuellen TLS 2012 wurden mit Allgemeinem Rundschreiben 2/2013 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführt.
Download unter www.bast.de