Die Frage der Geschlechtlichkeit ist besonders für junge Menschen im Prozess der Identitätsbildung von entscheidender Bedeutung. Diesen können sie bisher nicht selbstbestimmt gestalten, sondern müssen sich in Abhängigkeit von ihren Eltern langwierigen, oft sehr belastenden Gerichtsverfahren und psychiatrischen Gutachten aussetzen, um den eigenen Personenstand ihrer eigentlichen Identität angleichen zu können. „Gerade junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen sind damit zusätzlich belastet und in vielen Fällen überfordert und allein gelassen.“ so Christiane Giersen, Vorständin bei der Bundesarbeitsgemeinschaft evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA).
Die BAG hatte es daher begrüßt, dass das sogenannte „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ auf den Weg gebracht wurde. Damit sollen Menschen künftig ihren Geschlechtseintrag oder ihre Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Doch nach der Abstimmung im Bundeskabinett im August 2023 und einer ersten Bundestagslesung scheint der Gesetzgebungsprozess leider zu stocken. Zudem müssen einige wichtige Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen – wie die bislang vorgesehene Altersgrenze – überdacht werden.
„Ich kenne keinen jungen Menschen, der aus einer Laune heraus seine Geschlechtsidentität ändert, aber etliche, die schon sehr früh wussten, dass dies für sie richtig wäre. Sie haben sehr unter den bisherigen Rahmenbedingungen gelitten.“ so Giersen weiter. Deshalb plädiert sie dafür, schon jungen Menschen unter 14 Jahren das Recht zu geben, den eigenen Geschlechtseintrag – auch gegen äußere Widerstände – zu ändern.
Politik trage zudem die Verantwortung, durch Gesetzgebung und Informations- und Öffentlichkeitsarbeit populistischer Stimmungsmache entgegenzuwirken und so eine vielfältige und lebenswerte Zukunft für alle jungen Menschen* möglich zu machen!