BAK-Justitiar Thomas Maibaum sagte: „Das für den Bereich der Kraftfahrzeugversicherung sinnvolle Instrument des Direktanspruchs auf Schadensfälle im Umfeld berufshaftpflichtversicherter Architekten zu übertragen, hätte sich vorwiegend kontraproduktiv ausgewirkt, erhebliche Bürokratiekosten verursacht und zu möglicherweise massiven Beitragserhöhungen geführt.“ Die BAK hatte sich deshalb im Deutschen Bundestag vehement gegen eine pauschale Ausweitung des Direktanspruchs eingesetzt.
Architekten erfolgreich bei Berufshaftpflicht
BAK-Justitiar Thomas Maibaum sagte: „Das für den Bereich der Kraftfahrzeugversicherung sinnvolle Instrument des Direktanspruchs auf Schadensfälle im Umfeld berufshaftpflichtversicherter Architekten zu übertragen, hätte sich vorwiegend kontraproduktiv ausgewirkt, erhebliche Bürokratiekosten verursacht und zu möglicherweise massiven Beitragserhöhungen geführt.“ Die BAK hatte sich deshalb im Deutschen Bundestag vehement gegen eine pauschale Ausweitung des Direktanspruchs eingesetzt.