„Das Wirtschaftsministerium hat mit den Eignungsvoraussetzungen eine solche Hürde für die Teilnahme am Auswahlverfahren errichtet“, sagte Schmid, „dass der Wettbewerb auf ein absolutes Minimum an potenziellen Teilnehmern reduziert wird. Ohne Not begibt dich das Ministerium damit der Möglichkeit, das in Deutschland vorhandene Potenzial für eine erfolgreiche Außendarstellung auch nur ansatzweise auszuschöpfen.“
Um den Qualitätsverzicht zu begrenzen, der durch die Verfahrensgestaltung vorprogrammiert ist, schlug Schmid vor, die von den Teilnehmern verlangten Beiträge zum inhaltlichen und gestalterischen Konzept durch eine fachlich hoch qualifizierte Jury vorbewerten zu lassen und bereits in dieser Phase des Verfahrens alle nicht hevorragenden Beiträge auszusortieren. In einer zweiten Phase könnten dann die Angebote zu den weiteren Leistungsbestandteilen eingeholt werden. „Damit wäre
immerhin gewährleistet,“ so Schmids Fazit, „dass wenigstens die verbliebenen Möglichkeiten zur Realisierung des hohen qualitativen Anspruchs an den Deutschen Pavillon wahrgenommen werden. Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, denn in der Vergangenheit haben gerade deutsche Beiträge zu Weltausstellungen bleibende Impulse gesetzt, wie beispielsweise der Pavillon von Mies van der Rohe 1929 in Barcelona, der Pavillon von Egon Eiermann 1958 in Brüssel oder der Pavillon von Frei Otto 1967 in Montreal.“