Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 118492

Bundesfinanzhof Ismaninger Straße 109 81675 München, Deutschland http://www.bundesfinanzhof.de
Ansprechpartner:in Pressestelle des Bundesfinanzhofs +49 89 9231233
Logo der Firma Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof

Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden

Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08

(lifePR) (München, )
Nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen können erhebliche Umbauarbeiten an einem bestehenden Gebäude (z.B. Erneuerung wesentlicher tragender Teile) zu einem Neubau im bautechnischen Sinne führen. Derartige Baumaßnahmen wurden nach dem Eigenheimzulagengesetz wie ein Neubau gefördert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun mit Urteil vom 24. Juni 2009 erkannt, dass dies nicht die Förderung eines Baudenkmals nach § 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausschließt. Der Zweck der Vorschrift, kulturhistorisch wertvolle Gebäude zu erhalten und zu modernisieren, rechtfertige es, den Begriff des Neubaus in § 7i EStG tatbestandsspezifisch einzuschränken.

Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen durch eine Bescheinigung des zuständigen Denkmalamts nachweist. Wie weit diese Bescheinigung die Finanzbehörde bindet, hängt von deren konkreten Inhalt ab. Im Regelfall enthält die Bescheinigung (entsprechend den Bescheinigungsrichtlinien der verschiedenen Bundesländer) den Hinweis, dass die steuerrechtlichen Fragen allein von der Finanzbehörde zu prüfen sind. In diesen Fällen entscheidet deshalb die Finanzbehörde, ob die Voraussetzungen für die Gewährung erhöhter Absetzungen nach § 7i EStG vorliegen. Im Streitfall fehlte der einschränkende Hinweis. Deshalb war nach Auffassung des BFH das Finanzamt hinsichtlich des Abzugsbetrags nach § 7i EStG umfassend gebunden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.