Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 18249

Bundesfinanzhof Ismaninger Straße 109 81675 München, Deutschland http://www.bundesfinanzhof.de
Ansprechpartner:in Wendt +49 89 9231300
Logo der Firma Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof

Bewertungswahlrecht bei einer Verschmelzung

Mit Urteil vom 5. Juni 2007 I R 97/06 hat der Bundesfinanzhof (BFH) abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung zugelassen, dass bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften wahlweise stille Reserven aufgedeckt werden.

(lifePR) (München, )
Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, dann steht der übertragenden Gesellschaft nach Maßgabe des Umwandlungssteuerrechts ein Wahlrecht darüber zu, ob sie die sog. Buchwerte ihres übergehenden Betriebsvermögens fortführen oder ob sie die stillen Reserven, die in dem Betriebsvermögen enthalten sind, ganz oder teilweise aufdecken will. Zu letzterem wird sie sich entscheiden, wenn sie Verluste erwirtschaftet; diese Verluste können dann "steuersparend" mit den aufgedeckten stillen Reserven verrechnet werden. Aus Sicht des Handelsrechts besteht ein solches Wahlrecht allerdings nicht; die Buchwerte sind stets fortzuführen. Diese Rechtslage schlug nach bisheriger Praxis der Finanzverwaltung wegen der handelsrechtlichen Maßgeblichkeit auf das Umwandlungssteuerrecht durch.

Der BFH ist der Verwaltungspraxis im Urteil vom 5. Juni 2007 nicht gefolgt.

Er sah vielmehr umgekehrt die umwandlungssteuerrechtlichen Regelungen gegenüber dem Handelsrecht als vorrangig an.

Die Auffassung des BFH entspricht der gegenwärtigen Rechtslage: Seit der Reform des Umwandlungssteuerrechts im letzten Jahr wird im Gesetz ausdrücklich auf die Maßgeblichkeit des Handelsrechts für das umwandlungssteuerrechtliche Wahlrecht verzichtet.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.