Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 16052

Bundesfinanzhof Ismaninger Straße 109 81675 München, Deutschland http://www.bundesfinanzhof.de
Ansprechpartner:in Wendt +49 89 9231300
Logo der Firma Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof

Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

Beschluss vom 09.07.07 I B 55/07

(lifePR) (München, )
Mit Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 55/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung eines Finanzgerichts (FG) bestätigt, das einem Zeugen ein Ordnungsgeld von 200 € auferlegt hatte, nachdem dieser einer Ladung des Gerichts zu einem Verhandlungstermin nicht gefolgt war. Der Zeuge - ein Steuerberater - hatte dem FG nach Erhalt der Ladung zunächst mitgeteilt, er könne wegen anderer Verpflichtungen nicht zum Termin erscheinen, woraufhin das Gericht aber die Ladung aufrechterhalten hatte. Dies hielt der BFH für gerechtfertigt, da die Zeugnispflicht anderen privaten und beruflichen Pflichten vorgehe. Ebenso verwarf er den Einwand des Zeugen, er sei ohnehin krankheitsbedingt nicht reisefähig gewesen: Nachträglich vorgebrachte Entschuldigungsgründe könnten nicht berücksichtigt werden, wenn sie schon im Vorfeld des Termins hätten geltend gemacht werden können; das gelte auch für die nunmehr angegebene Erkrankung, die der Zeuge in seiner ersten Mitteilung an das Gericht nicht erwähnt habe. Schließlich sei auch die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes nicht zu beanstanden, zumal ein Steuerberater in besonderem Maße seine Verpflichtungen in gerichtlichen Verfahren erfüllen müsse.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.