Roland Jüptner war im Anschluss an seine juristische Ausbildung zunächst sechs Jahre als Akademischer Rat am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg beschäftigt. 1988 trat er in den Dienst der Bayerischen Finanzverwaltung. Nach vierjähriger Referententätigkeit im Referat "Steuerpolitik, Steuergesetzgebung, Gewinneinkünfte der Einkommensteuer" des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen war Roland Jüptner ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof tätig, kehrte dann an das Finanzministerium zurück, wo ihm zunächst das Referat "Landtagsbeauftragter" und später die Leitung des Ministerbüros übertragen wurde. 1998 übernahm er als Finanzpräsident die Führung der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion München. Im August 2003 wurde er nach Wahl durch den Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und war in den folgenden fünf Jahren Mitglied in dem für die Einheitsbewertung und Verkehrsteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) zuständigen II. Senat des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen.
Richter am Bundesfinanzhof Dr. Roland Jüptner wird Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern
Roland Jüptner war im Anschluss an seine juristische Ausbildung zunächst sechs Jahre als Akademischer Rat am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg beschäftigt. 1988 trat er in den Dienst der Bayerischen Finanzverwaltung. Nach vierjähriger Referententätigkeit im Referat "Steuerpolitik, Steuergesetzgebung, Gewinneinkünfte der Einkommensteuer" des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen war Roland Jüptner ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof tätig, kehrte dann an das Finanzministerium zurück, wo ihm zunächst das Referat "Landtagsbeauftragter" und später die Leitung des Ministerbüros übertragen wurde. 1998 übernahm er als Finanzpräsident die Führung der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion München. Im August 2003 wurde er nach Wahl durch den Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und war in den folgenden fünf Jahren Mitglied in dem für die Einheitsbewertung und Verkehrsteuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer) zuständigen II. Senat des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen.