Aus der durch das Jahressteuergesetz 2007 eingeführten Regelung können sich Nachteile bei der gewerbesteuerlichen Verrechnung von Verlusten einer Personengesellschaft ergeben, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Die jetzt geltende Regelung war auch mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft gesetzt worden, in der noch eine günstigere Rechtsprechung des BFH gegolten hatte. Die nachteilige Rückwirkung hatte der BFH als verfassungswidrig beurteilt.
Beschluss vom 30.10.08 IV R 59/05
Beschluss vom 30.10.08 IV R 4/06