Reinhild Ruban begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1973 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Sachgebietsleiterin in der Rechtsbehelfstelle des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann und anschließend als Referentin für Umsatzsteuer in der Oberfinanzdirektion Düsseldorf wechselte sie im Dezember 1979 als Richterin an das Finanzgericht Düsseldorf. Im Februar 1981 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesfinanzhof abgeordnet und im Jahr 1986 aus dieser Stellung zur Bundesrichterin gewählt.
Im obersten Gerichtshof für Steuer- und Zollsachen hat das Präsidium Reinhild Ruban dem VIII. Senat zugewiesen, dem sie heute noch angehört, und den sie seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof im Juni 2001 leitet. Der VIII. Senat war bis Ende 2006 im Wesentlichen für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von gewerblich tätigen Personengesellschaften zuständig; mit Beginn des Jahres 2007 hat er die Zuständigkeit für letzteres Rechtsgebiet abgegeben und ist statt dessen mit der Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen und von Personengesellschaften aus selbständiger Arbeit befasst.
Während ihrer Tätigkeit als Revisionsrichterin hat Reinhild Ruban weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung des VIII. Senats, aber auch des Großen Senats genommen, dem sie mehr als elf Jahre angehörte. Neben ihrer richterlichen Arbeit hat sie sich im Präsidialrat des Gerichts mit Engagement für die Belange des Bundesfinanzhofs eingesetzt.
Der steuerlichen Fachwelt ist Reinhild Ruban als langjährige Autorin von Kommentierungen zur Abgabenordnung und zur Finanzgerichtsordnung bekannt.