Im Gespräch wurde schnell deutlich, wo der Schuh drückt: „Hilfsmittel sind keine gewöhnlichen Produkte. Produkte werden erst durch ihre Integration in einen Versorgungsprozess zu persönlichen Hilfsmitteln. Jede Versorgung ist so individuell wie der Patient oder die Patientin. Sie stehen im Mittelpunkt und mit ihnen wird der Versorgungsbedarf festgestellt. Aus diesem engen persönlichen Kontakt gehen dann therapeutische Lösungen hervor. Digitalisierung dient dabei immer der Qualität der Versorgung. Durch Verbesserung der Prozesse oder durch bessere Verfahren. Eine Selbstvermessung eines Patienten auf analogen Verfahren ohne Fachmann hat mit eHealth nichts zu tun. Hier wird die Gesundheit gefährdet“, stellte Klein-Schmeink fest. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, die Hilfsmittelversorgung nicht vom Produkt, sondern von den konkreten Versorgungsansprüchen der Patienten aus zu denken. „Einen Ansatz, um diesen Gedanken umzusetzen, ist die Stärkung von Gesundheitsfachberufen und die Verankerung von integrierten Versorgungskonzepten.“
Bei ihrem Besuch zeigte Filialleiter Roßmann Klein-Schmeink am eigenen Fuß, wie die Versorgung mit Einlagen und die Herstellung der individuellen Einlage in der Werkstatt abläuft. „Wir können von unseren Patienten nicht erwarten, dass sie sich selbst korrekt vermessen. Dafür braucht es aus gutem Grund eine fachmännische Ausbildung. Ein Hilfsmittel, das nicht benutzt wird, weil es nicht passt oder Folgeschäden verursacht, hilft nicht und kann nur Schaden anrichten“, erklärt Roßmann. Außerdem gab er zu bedenken, dass die Haftungsübernahme bei möglichen Folgeschäden, die aus der Selbstvermessung durch den Patienten entstehen können, nicht geregelt sei: „Wenn beispielsweise ein diabetischer Fuß fehlerhaft versorgt wird und daraus eine Fuß- oder Unterschenkelamputation folgt: Ist dann der Patient selbst schuld? Eine skandalöse Vorstellung.“
Zustimmung erhielt er von Möller: „Der Bereich der Einlagenversorgung zeigt uns exemplarisch, dass wir Qualitätsstandards in der Hilfsmittelbranche brauchen, die sich dann auch im Hilfsmittelverzeichnis und schließlich in der alltäglich gelebten Patientenversorgung widerspiegeln. Diese Qualitätsstandards müssten dann auch bundeseinheitlich verbindlich geregelt sein und durch Krankenkassen und den medizinischen Dienst entsprechend kontrolliert werden. Es kann nicht sein, dass Krankenkassen geltende Standards wie Hilfsmittelverzeichnis und Regelungen der Patientensicherheit selbst unterlaufen.“ Zudem gab Möller zu bedenken, dass Kundenzufriedenheit kein Beweis für Versorgungsqualität darstelle: „Wie soll der Patient alleine darüber entscheiden, ob die Einlage den gewünschten Behandlungserfolg erzielt? Das Aussehen der Einlage oder die Betreuung per Chat sind mit Sicherheit nicht die geeigneten Parameter, um die Qualität einer Versorgung zu bewerten.“
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Über die DGIHV:
Die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV) wurde im Januar 2017 gegründet und versteht sich als Ansprechpartner für alle medizinischen und technischen Fragestellungen in der Technischen Orthopädie sowie der Hilfsmittelversorgung der Patienten. Den geschäftsführenden Vorstand der DGIHV vertreten: Prof. Dr. med. habil. Wolfram Mittelmeier (Klinikdirektor der orthopädischen Klinik und Poliklinik in Rostock), Olaf Gawron (stv. Vorsitz), Mitglied der Geschäftsleitung der Pohlig GmbH, Professor Dr. Bernhard Greitemann (Ärztlicher Leiter der Klinik Münsterland am Reha-Klinikum Bad Rothenfelde) und Alf Reuter, geschäftsführender Gesellschafter OTZ Lichtenau und Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).