„Wir als Leistungserbringer kennen kein Home Office. Wir müssen jeden Tag an die Patientin oder den Patienten ran. Versorgung ist immer etwas sehr Individuelles, Persönliches und für viele Patienten und Patientinnen auch immer etwas Intimes; Versorgung ist daher stets mit viel Vertrauen verbunden. Wir handeln nicht mit Produkten, sondern versorgen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Das konnten wir MdB Klein-Schmeink eindrucksvoll vermitteln“, meint Reuter. Während des Besuchs wurden Versorgungsbeispiele aus den Bereichen Prothetik, Orthetik, HomeCare sowie Reha Technik (Rollstuhlversorgung) vorgestellt. „Uns war es wichtig, der Politik einmal zu zeigen, dass die Hilfsmittelversorgung ein sehr komplexes Themenfeld ist und dies nichts mit Einzelhandel, Tankstelle oder Drogerie zu tun hat. In diese Schublade wurden wir während der Corona-Krise seitens der Gesundheitspolitik vielfach gesteckt. Das wollten wir korrigieren“, so Schroer.
Dieser Auffassung konnte sich auch MdB Klein-Schmeink anschließen: „Bei der Führung durch das Sanitätshaus ist deutlich geworden, dass hier überall Hand angelegt wird. Ausgangpunkt ist nicht ein Produkt, sondern das Problem des Patienten und der Patientin. Ein Hilfsmittel ist eine medizinisch-technische Lösung. Daher geht es auch bei der Hilfsmittelversorgung um die Umsetzung von Versorgungskonzepten. Ich bin beeindruckt, wie viel Kompetenz in einem Sanitätshaus zusammenkommt.“ Während des Gesprächs erläuterte MdB Klein-Schmeink die Idee der Gesundheitsregionen. Es gehe um die Stärkung der integrierten Versorgung insbesondere in den ländlichen Bereichen. Man müsse über die Vernetzung von Kompetenzen neu nachdenken – auch auf dem Land müssen komplexe Versorgungen für alle zugänglich sein. In den Gesundheitsregionen seien nicht nur Ärzte, sondern alle Gesundheitsberufe gefragt.
Eine ganz andere Antwort auf die Frage „Wie können wir Versorgung verbessern?“ wurde an diesem Tag über den Verweis auf den stetig wachsenden Verwaltungsaufwand gegeben. Die Versorgung wird durch die Verwaltung von mehr als 400 Versorgungsverträgen begleitet; mit jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Leistungsumfängen. Hinzu kommen die Beantragung und Genehmigung durch Krankenkassen. Die Verwaltung zwischen Leistungserbringer, Krankenkasse, Medizinischem Dienst der Krankenkassen, Sachbearbeiter und Gutachter sei nicht effizient geregelt, sondern verursache viel zu oft die Störung und Verzögerung der dringlichen Versorgung. Am Ende war man sich einig: Es besteht Handlungsbedarf, damit der Patient wieder da steht, wo er hingehört, nämlich im Mittelpunkt.