Nach Auskunft der Fachgesellschaften, zu denen u. a. die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) zählen, ist die durch die BARMER angebotene Versorgung ohne Fachkontrolle „hoch Fehler-anfällig und birgt die Gefahr einer Fehlversorgung oder gar einer sekundären gesundheitlichen Schädigung in sich“. Durch die Selbstvermessung des Versicherten mittels eines zwei-dimensionalen Abdrucks ist „das therapeutische Ziel (Rückfußaufrichtung, Druckumverteilung) nicht zu definieren, da relevante Informationen (z.B. Flexibilität der Fehlstellung) fehlen.“
Zudem kommt die Stellungnahme der Fachgesellschaften zu dem Urteil, dass das Versorgungskonzept ohne fachmännische Begleitung den im Hilfsmittelverzeichnis festgeschriebenen Mindestanforderungen widerspricht. Eine Versorgung von gesetzlich Versicherten darf jenseits der Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nicht erfolgen.
„Leider geben uns die medizinischen Fachgesellschaften Recht. Es ist erschreckend, welchem Risiko eine der größten bundesweiten Krankenkassen ihre Versicherten aussetzt. Gesundheitliche Schäden werden bewusst in Kauf genommen. Bei einer Versorgung im Versand und per Selbstvermessung durch den Versicherten geht es nicht um innovative Versorgungskonzepte, schon gar nicht um digitale Innovationen, sondern nur um eins: Kostensenkung pur.“, kommentiert Alf Reuter die Stellungnahme der Fachgesellschaften.
Die Stellungnahme wird von folgenden Fachgesellschaften gemeinsam getragen:
des Beratungsausschusses der DGOOC für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik,
der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU),
der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC),
des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU),
der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) und
des Zentralverbandes für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS)
der Vereinigung Technische Orthopädie der DGOU.
Sie liegt dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik in voller Länge vor.