Die Ausschreibung Standardrollstühle, Leichtgewichtsrollstühle und Toilettenrollstühle durch die DAK-Gesundheit wird bereits seit dem 1. Januar 2015 in die Praxis umgesetzt. Die Proteste von Branchenverbänden, Sanitätshäusern und Patienten werden seitdem immer lauter. Zwar zählen Ausschreibungen in Deutschland als Verfahren der ersten Wahl, beispielsweise bei der Vergabe von großen Bauprojekten, in der Hilfsmittelversorgung von körperlich eingeschränkten Menschen ist dieses Verfahren jedoch höchst umstritten.
Gerhard Marx, Initiator der Petition, selbst Inhaber eines Sanitätshauses und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Reha des Fachbeirates Technische Orthopädie, wehrt sich gegen die deutliche Verschlechterung der Patientenversorgung. Durch die Vernachlässigung der Dienstleistungsqualität als Zuschlagskriterium und das fehlende Controlling der ausgeschriebenen Leistungen durch die Krankenkassen seien die Ausschreibungen nicht zielführend. Insbesondere beim Entlassmanagement der Krankenhäuser sehen die in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung zusammengeschlossenen Verbände der Branche große Probleme auf Kliniken und Patienten zukommen.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) in Dortmund unterstützt die Petition ausdrücklich. "Die Erfahrungen der letzten Jahre mit dem Mittel Ausschreibung haben deutlich gezeigt, wie sehr diese Preispolitik auf Kosten der Patientenversorgung geht. Die Gesetzgebung muss hier den Krankenkassen klare Grenzen setzen. Es kann nicht sein, dass allein der Preis bestimmt", sagt Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des BIV-OT.
Jeder Bürger, der sich für eine individuelle Hilfsmittelversorgung einsetzen möchte - unabhängig davon, ob er von der Ausschreibung betroffen ist oder nicht - kann sich noch bis zum 10. April an der Online-Petition gegen die Ausschreibung beteiligen.
Die Online-Petition ist direkt erreichbar unter www.openpetition.de/petition/online/ausschreibung-von-rollstuehlen-verbieten