„Wir begrüßen den vorliegenden Entwurf und unterstützen ihn absolut. Weisen aber noch einmal darauf hin, dass wir in der Vergangenheit oftmals gesehen haben, dass Krankenkassen, die augenscheinlich nicht mit Ausschreibungen an das Ziel gelangt sind, an das sie gerne kommen mochten, auf Open House Verträge ausgewichen sind; also schlicht auf Diktatverträge.“ erklärte Klaus Lotz, Präsident des BIV-OT bei der heutigen Anhörung. Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass es dringend notwendig sei, Ausschreibungen und Open House Verträge per Gesetz zu verbieten, da sie zu keinem Ergebnis führten. „Wenn man über das Verbot von Ausschreibungen redet, sollte man auch über das Verbot von Open House Verträgen reden“, so Lotz weiter.
Zur Erinnerung: Im Frühjahr 2017 hatte der Bundestag das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) auf den Weg gebracht, um die Qualität der Patientenversorgung mit Hilfsmitteln vom Rollstuhl bis zur Prothese zu sichern. Speziell bei Produkten mit hohem Dienstleistungsanteil sollten nach Willen des Gesetzgebers Verhandlungsverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern das Mittel der Wahl sein. Ausschreibungen sollten künftig lediglich auf Hilfsmitteln ohne oder geringem Dienstleistungsanteil beschränkt und nur noch mit einer gewichteten Qualitätskomponente von mindestens 50 Prozent und einem entsprechenden Leistungscontrolling der Kassen möglich sein.
Dennoch schrieben verschiedene gesetzliche Krankenkassen weiter Hilfsmittel entgegen den Willen des Gesetzgebers aus – meist mit dem Hinweis, für deutsche Krankenkassen gelte lediglich das europäische Ausschreibungsrecht. Diese Vorgehensweisen der Krankenkassen zeigen, dass trotz des mehrfach erklärten gegenteiligen Willens des Gesetzgebers Ausschreibungen nach wie vor durchgeführt und vorbereitet werden.
Weiterhin wird die Qualität der Versorgung der Patienten über die Praxis von Ausschreibungen und Open House Verträgen verschlechtert, die Wahlfreiheit der Patienten eingeschränkt und es werden hohe wirtschaftliche Zuzahlungen der Patienten provoziert und außerdem orthopädietechnische Betriebe flächendeckend aus der Versorgung ausgeschlossen. Um diese negativen Auswirkungen zu verhindern, liegt nun ein neuer Gesetzesentwurf als Initiative des Gesundheitsminister Spahn vor. Er fordert das ausdrückliche Verbot der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich.
Der BIV-OT unterstützt diese Gesetzesinitiative ausdrücklich und positioniert sich klar für Verhandlungsverträge.
Weitere Informationen:
Die vollständige Anhörung sowie alle vorliegenden Stellungnahmen zum TSVG sind unter der Website des Bundestages bzw. der Mediathek des Bundestages abrufbar.
Hintergrundmaterial zu den Open House Verträgen ist unter der folgenden
Website des BIV-OT abrufbar.