Umweltbewusst und sicher – so sollten Altarzneimittel entsorgt werden. Die Gebrauchsinformationen (Beipackzettel) vieler Fertigarzneimittel enthalten dazu bereits konkrete Hinweise. Einige wichtige Grundsätze, die für Arzneimittel zur Anwendung am Menschen wie für Tierarzneimittel gleichermaßen gelten, sollten in jedem Fall beachtet werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin.
Aus rechtlicher Sicht sind Altarzneimittel Siedlungsabfall, so dass die Entsorgung über den Hausmüll grundsätzlich zulässig ist. Gleichwohl ist eine größere Sorgfalt geboten, damit die Altmedikamente nicht unbeabsichtigt in die Umwelt oder in falsche Hände gelangen. Wird in Ihrer Gemeinde der Hausmüll verbrannt, können geringe Mengen Altarzneimittel, zum Beispiel einzelne Pillen, Dragees oder geringe Mengen an Tropfen, in der Regel problemlos zusammen mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Auskünfte über die Art der Entsorgung des Hausmülls erteilen die Kommunen oder die zuständigen Landesministerien.
Arzneimittel, insbesondere flüssige Medikamente wie Tropfen oder Säfte, sollten dagegen auf keinen Fall über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden, da sie so über das Abwasser bei unvollständigem Abbau in der Kläranlage in das Grund- oder Oberflächenwasser und somit – wenn auch in geringen Spuren – in das Trinkwasser gelangen können.
Erste Wahl für eine sichere Entsorgung nicht mehr benötigter Arzneimittel sind die Apotheken und Schadstoffsammelstellen. Diese nehmen in der Regel Altarzneimittel kostenlos zurück, um sie einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Über Standorte und Öffnungszeiten der Schadstoffsammelstellen geben die Kommunen Auskunft.
Wie für alle Arzneimittel gilt auch für Altarzneimittel: Ein Missbrauch durch unbefugte Dritte, vor allem durch Kinder, ist zu verhindern.