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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM

Altarzneimittel sicher und umweltbewusst entsorgen

(lifePR) (Bonn, )
Viele Verbraucher haben einen Vorrat an Arzneimitteln für den schnellen Bedarf oder weil sie nicht restlos verbraucht wurden. Nach einer repräsentativen Befragung im September 2006 räumen 75 Prozent der Befragten regelmäßig – mindestens einmal oder häufiger pro Jahr - ihre Hausapotheke auf bzw. betreiben gar keine Vorratshaltung, sondern entsorgen ihre nicht verbrauchten Arzneimittel sofort.

Umweltbewusst und sicher – so sollten Altarzneimittel entsorgt werden. Die Gebrauchsinformationen (Beipackzettel) vieler Fertigarzneimittel enthalten dazu bereits konkrete Hinweise. Einige wichtige Grundsätze, die für Arzneimittel zur Anwendung am Menschen wie für Tierarzneimittel gleichermaßen gelten, sollten in jedem Fall beachtet werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin.

Aus rechtlicher Sicht sind Altarzneimittel Siedlungsabfall, so dass die Entsorgung über den Hausmüll grundsätzlich zulässig ist. Gleichwohl ist eine größere Sorgfalt geboten, damit die Altmedikamente nicht unbeabsichtigt in die Umwelt oder in falsche Hände gelangen. Wird in Ihrer Gemeinde der Hausmüll verbrannt, können geringe Mengen Altarzneimittel, zum Beispiel einzelne Pillen, Dragees oder geringe Mengen an Tropfen, in der Regel problemlos zusammen mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Auskünfte über die Art der Entsorgung des Hausmülls erteilen die Kommunen oder die zuständigen Landesministerien.

Arzneimittel, insbesondere flüssige Medikamente wie Tropfen oder Säfte, sollten dagegen auf keinen Fall über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden, da sie so über das Abwasser bei unvollständigem Abbau in der Kläranlage in das Grund- oder Oberflächenwasser und somit – wenn auch in geringen Spuren – in das Trinkwasser gelangen können.

Erste Wahl für eine sichere Entsorgung nicht mehr benötigter Arzneimittel sind die Apotheken und Schadstoffsammelstellen. Diese nehmen in der Regel Altarzneimittel kostenlos zurück, um sie einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Über Standorte und Öffnungszeiten der Schadstoffsammelstellen geben die Kommunen Auskunft.

Wie für alle Arzneimittel gilt auch für Altarzneimittel: Ein Missbrauch durch unbefugte Dritte, vor allem durch Kinder, ist zu verhindern.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Aufgrund des Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz - GNG) vom 30. Juni 1994 (BGBl I Seite 1416) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Berlin/Bonn- Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl I Seite 918) war der Sitz der Behörde mit dem Regierungsumzug von Berlin nach Bonn verlegt worden. Hervorgegangen ist das BfArM aus dem am 1. Juli 1975 gegründeten Institut für Arzneimittel des aufgelösten Bundesgesundheitsamtes.
Heute arbeiten rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte - an dem Ziel der Abwehr von Gesundheitsgefahren durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln und die Risikoüberwachung von Medizinprodukten sowie die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs.

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