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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM

Positive Resonanz auf zweite Dialog-Veranstaltung zur Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

(lifePR) (Bonn, )
Reges Interesse fand eine erneute BfArM im Dialog-Veranstaltung zur Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, zu der das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der vergangenen Woche nach Bonn eingeladen hatte.

Mit diesem Symposium wurde der Informations- und Meinungsaustausch zwischen Vertretern der pharmazeutischen Industrie, der Verbände und Fachgesellschaften und dem BfArM fortgesetzt. Schwerpunkt war die Überführung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel gemäß § 109a AMG in das Registrierungsverfahren nach §§ 39a ff. AMG und die damit verbundene Einreichung von Neuregistrierungsanträgen mit den dazugehörigen Dokumentationen und Gutachten. Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2008 gestellt werden. Die hohe Zahl von über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestätigte das große Interesse an dem Gesprächsangebot des Instituts.

Im Verlauf der Veranstaltung erläuterte der Leiter der Abteilung "Besondere Therapierichtungen und Traditionelle Arzneimittel", PD Dr. Werner Knöss, die nationalen und europäischen Maßnahmen zur Etablierung des Registrierungsverfahrens für traditionelle pflanzliche Arzneimittel. Ersten Erfahrungen mit diesem Verfahren wurden vorgestellt und die Chancen für die Zukunft betont. In weiteren Präsentationen wurde sowohl auf die formalen Grundlagen der Antragstellung und regulatorischen Anforderungen speziell im Überführungsverfahren als auch auf allgemeine medizinische, toxikologische und qualitätsbezogene Beurteilungskriterien im Registrierungsverfahren nach §§ 39a ff. AMG eingegangen. Wichtige Orientierung erhielten die Teilnehmer zu den Anforderungen an den Traditionsbeleg, die bei der Registrierung möglichen Anwendungsgebiete sowie die Unterlagen zur Unbedenklichkeit.

Die Stellungnahmen der Verbände griffen die Frage der Abgrenzung von traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln z.B. hinsichtlich der Anwendungsgebiete auf. Die Mitarbeit des BfArM im HMPC, insbesondere im Rahmen der Monographie- und Listenerstellung, wurde sehr positiv bewertet.

Prof. Dr. Reinhard Kurth, Leiter des BfArM, sieht in der Dialog-Veranstaltung "einen wichtigen Beitrag zur Information insbesondere vieler klein- und mittelständischer Unternehmer, deren traditionelle pflanzlichen Arzneimittel von den 2005 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen betroffen sind".

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Aufgrund des Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz - GNG) vom 30. Juni 1994 (BGBl I Seite 1416) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Berlin/Bonn- Gesetzes vom 26. April 1994 (BGBl I Seite 918) war der Sitz der Behörde mit dem Regierungsumzug von Berlin nach Bonn verlegt worden. Hervorgegangen ist das BfArM aus dem am 1. Juli 1975 gegründeten Institut für Arzneimittel des aufgelösten Bundesgesundheitsamtes.
Heute arbeiten rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte - an dem Ziel der Abwehr von Gesundheitsgefahren durch die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln und die Risikoüberwachung von Medizinprodukten sowie die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs.

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