Der Berufsbildungsbericht wird im April nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett vom Bundesbildungsministerium veröffentlicht. Gegenstand der Beratungen im Hauptausschuss war der vom BMBF zu verantwortende politische Teil des Berufsbildungsberichts, zu dem das BIBB-Gremium Stellung bezog. Ergänzt wird dieser Teil durch einen neuen "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2009. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung", den das BIBB in eigener Verantwortung herausgibt und der ebenfalls im Frühjahr veröffentlicht wird. Die Neustrukturierung des Berichts geht auf eine Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zurück. Die Aufteilung in einen politischen und einen indikatorengestützten Daten-Teil soll die Les- und Nutzbarkeit des Berufsbildungsberichts erhöhen.
Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Ländern sowie des Bundes besetzt.
Die gemeinsame Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses zum Entwurf des Berufsbildungsberichts 2009 sowie die jeweiligen Voten der Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Wortlaut: http://www.bibb.de/...