Manfred Kremer, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, begrüßt die Entscheidung des Bundesbildungsministeriums: "Die Bedeutung der Qualitätssicherung und -entwicklung in der beruflichen Bildung hat in den vergangenen Jahren in allen europäischen Ländern kontinuierlich zugenommen. Das Interesse an einem vertieften Informations- und Erfahrungsaustausch ist groß. Es ist daher nur folgerichtig, nationale Koordinierungszentren aufzubauen. Das BIBB als nationales Kompetenzzentrum für die berufliche Bildung in Deutschland kann auf diese Weise seine seit langem vorhandene Expertise im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung gewinnbringend für das gesamte Netzwerk zur Geltung bringen."
Als "Nationale Referenzstelle DEQAVET" wird das BIBB "erste Anlaufstelle" für Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung in der beruflichen Bildung sein. Das BIBB wird Kooperationen mit europäischen Institutionen und Einrichtungen aus anderen europäischen Ländern fördern und ausbauen sowie aktuelle Informationen über Aktivitäten zur Qualitätssicherung und -entwicklung in Deutschland zur Verfügung stellen.
Ferner wird das BIBB über die Aktivitäten des europäischen Netzwerkes ENQAVET in Deutschland informieren und die Umsetzung des EU-Arbeitsprogramms in Deutschland unterstützen. Um den Informationsaustausch zu fördern, ist geplant, ein Internetportal mit modernen Kommunikationsinstrumenten wie Foren, Blogs und Wikis zu entwickeln sowie nationale und internationale Veranstaltungen und Workshops durchzuführen.
Das BIBB wird darüber hinaus den wachsenden Stellenwert der Qualitätssicherung und -entwicklung in der beruflichen Bildung verdeutlichen, ihre Prinzipien, Methoden und Werkzeuge vorstellen, die Vorteile ihrer Anwendung, um zum Beispiel Erfolg zu messen, erläutern und neue Bereiche identifizieren, in denen Qualitätsverbesserungen angestrebt werden sollten.
Arbeitsgrundlage des BIBB ist der "Europäische Qualitätssicherungsrahmen" (EQARF - European Quality Assurance Reference Framework for Vocational Education and Training), den das Europäische Parlament am 18. Dezember 2008 verabschiedet hat. Die Beschlussfassung durch den Europäischen Ministerrat ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.