Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für das Bildungs- und Beschäftigungssystem empfiehlt der Hauptausschuss der Bundesregierung, die Umsetzung des DQR ressortübergreifend anzulegen. Gleichzeitig fordert das höchste Beschlussorgan des Bundesinstituts für Berufsbildung die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Ausschusses in die jetzt anstehenden Beschlüsse zum DQR aufzunehmen und seine Gremien kontinuierlich in die weitere Entwicklung einzubinden.
Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.