Aus grundsätzlichen Erwägungen halte der dbb die schlichte Verlängerung der Lebensarbeitszeit für keinen geeigneten Weg, die Altersicherungssysteme im Arbeitnehmer- wie im Beamtenbereich auf eine nachhaltige solide Basis zu stellen, betonte Heesen: „Ohne flankierende Maßnahmen im Dienst- und Sozialrecht laufen die vorgesehenen Regelungen auf eine pauschale Absenkung von Renten und Pensionen hinaus.“ Die breite politische Mehrheit habe sich jedoch in Bundestag und Bundesrat trotz vieler vernünftiger Einwände für diesen Weg im Bereich der Rente entschieden. „Die Beamten stehen nicht außerhalb der Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem vom dbb geführten Verfahren festgestellt, dass Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung Orientierungsgröße für die Veränderung der Beamtenversorgung sein können, jedoch nur unter Berücksichtigung der Systemunterschiede wirkungsgleich übertragen werden dürfen. Wenn dies nun politischer Wille ist, nehmen wir das trotz unserer grundsätzlichen Bedenken hin.'
In der selben Entscheidung habe Karlsruhe festgestellt, dass die Beamten aufgrund der in der Versorgung bereits durchgeführten Reformen stärker und früher belastet waren als die Rentner. 'Diese Überkompensierung wurde in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf für die Bundesbeamten berücksichtigt, was wir ausdrücklich begrüßen. Glücklicher wären wir freilich, wenn wir einen unserer Alternativvorschläge hätten durchsetzen können, beispielsweise ein Bonusmodell bei freiwilliger Verlängerung der Dienstzeit, um Freiwilligkeit ebenso wie bereits im heute gültigen Rentenrecht honorieren zu können.
Die Alterssicherung muss auch im öffentlichen Dienst attraktiv bleiben, um den in Zukunft dringend benötigten qualifizierten, hoch motivierten Nachwuchs gewinnen zu können.“