Der gegenwärtige Vertrag mit der DPAG läuft Ende 2010 aus. Nach dem Wegfall des Briefbeförderungsmonopols und der daran gekoppelten Verwendung der Postwertzeichen kommen hierfür neben der DPAG mittlerweile auch andere Postdienstleistungsanbieter in Betracht.
Das BMF führt daher ein europaweites wettbewerbliches Auswahlverfahren (Lizenzvergabeverfahren) durch, um einen Vertragspartner für die Zeit ab 2011 zu finden.
Wesentliche Ziele des BMF
Zukünftiger Vertragspartner des Bundesministeriums der Finanzen kann jedes Unternehmen werden, das in der Lage ist, spätestens ab 2011 Postdienstleistungen in Deutschland sowie die geforderten Leistungen zu erbringen. Dabei wird das Bundesfinanzministerium vertraglich sicherstellen, dass die bisherige hohe Qualität sämtlicher Leistungen erhalten und - wenn möglich - noch verbessert wird.
Für das BMF stehen dabei folgende Aspekte im Vordergrund:
Wir werden die Ausschreibung dazu nutzen, die Leistungen überall dort, wo es möglich ist, zu verbessern. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, die Postwertzeichen kundenfreundlich zu erwerben.
Das BMF setzt beim Verfahren schwerpunktmäßig auf die Qualität der Leistungserbringung und weniger auf monetäre Aspekte (Qualitätswettbewerb).
Im Falle eines Lizenznehmerwechsels wird angestrebt, dass die bis dahin herausgegebenen Postwertzeichen weiter verwendbar bleiben.
Es wird auch weiterhin die beliebten Plusmarken geben, deren Erlös wohltätigen Zwecken zu Gute kommt.
Planungssicherheit durch umfassenden Lizenzvertrag
Das im Auswahlverfahren erfolgreiche Unternehmen erhält die Exklusivlizenz für einen Zeitraum von sieben Jahren, der durch das BMF um drei Jahre verlängert werden kann. Bereits durch diese langfristige Bindung wird ein hoher Grad an Planungssicherheit geschaffen. Dies gilt auch und insbesondere für die Bürger als Verwender und/oder Sammler der Briefmarken.
Da das durch den Vertrag eingeräumte exklusive Recht sowohl in finanzieller Hinsicht als auch aus Imagegründen gewinnbringend eingesetzt werden kann, wird der zukünftige Lizenznehmer ein jährliches Lizenzentgelt zu entrichten haben.
Weiterführende Informationen zum Thema Postwertzeichen und Briefmarken finden Sie auch unter www.bundesfinanzministerium.de