Vor 60 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden. Zwei der in Artikel 38 Absatz 1 und Artikel 50 GG bezeichneten Verfassungsorgane sind der Deutsche Bundestag und der Bundesrat. Das Doppel-Jubiläum von Bundestag und Bundesrat würdigt das Bundesministerium der Finanzen mit der Herausgabe eines Markenblocks mit den Motiven der beiden Verfassungsorgane.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, stellt den Markenblock
am 3. September 2009
um 19.00 Uhr
im Museum für Kommunikation
Leipziger Straße 16
10117 Berlin
der Öffentlichkeit vor.
Ein Album mit Erstdrucken der Sonderpostwertzeichen überreicht der Parlamentarische Staatssekretär an Staatssekretär Dr. Hans-Joachim Stelzl, Direktor beim Deutschen Bundestag, sowie an Dirk Brouër, Direktor des Bundesrates.
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Er ist die höchste demokratische Institution und das einzige Verfassungsorgan auf Bundesebene, dessen Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom Volk gewählt werden. Als Repräsentanten des Volkswillens bringen die für vier Jahre gewählten Abgeordneten die in der Bevölkerung vertretenen politischen Positionen, Interessen und Ziele im Parlament zur Sprache und treffen schließlich nach eingehender Beratung für alle verbindliche Entscheidungen. Die wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages sind die Gesetzgebung, die Kontrolle der Regierungsarbeit und die Wahl des Bundeskanzlers. Auch die Entscheidungen über den Bundeshaushalt und über die Einsätze der Bundeswehr im Ausland gehören zu den Kernaufgaben des Deutschen Bundestages. Bis 1999 tagte der Deutsche Bundestag in Bonn, seit 1999 hat er seinen Sitz im Berliner Reichstagsgebäude.
Der Bundesrat ist die Interessenvertretung der Länder auf Bundesebene. Er ist ein Verfassungsorgan des Bundes, besteht aber aus Vertretern der Länder. Über den Bundesrat können die Länder die Gesetzgebung des Bundes beeinflussen und in europäischen Angelegenheiten mitwirken.
Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 haben die Länder im Bundesrat alle großen Entscheidungen der bundesdeutschen Politik mitgestaltet. Seit 1990 sind es 16 Länder im wiedervereinigten Deutschland, deren Erfahrungen und Interessen in die Bundespolitik einfließen. Über 50 Jahre lang tagte der Bundesrat im Bonner Bundeshaus. Seit dem Jahr 2000 hat der Bundesrat seinen Sitz in Berlin an historischem Ort. Das Gebäude entstand 1904 für das Preußische Herrenhaus, die erste Kammer des Preußischen Landtages. Nach dem Umzugsbeschluss des Bundesrates 1996 wurde der historische Bau für den Bundesrat renoviert und ausgebaut.
Die Motive des Briefmarken-Blocks entwarf die Gafikerin Andrea Voß-Acker aus Wuppertal.
Vom 3. September 2009 an sind die Briefmarken in den Filialen der Deutschen Post erhältlich.