Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass der Beschuldigte mehrere Jahre über ein großes Onlineauktionshaus gewerbsmäßig mit Uhren und später mit teils gestohlenen und unterschlagenen Kaffeevollautomaten handelte. Den Gewinn, den er damit machte und der auf das Arbeitslosengeld anzurechnen gewesen wäre, verheimlichte er der Agentur für Arbeit. Zudem verschwieg er die Bedarfsgemeinschaft mit seiner Lebensgefährtin, die ebenfalls dazu geführt hätte, dass eine Hilfsbedürftigkeit seitens der Agentur für Arbeit abgelehnt worden wäre.
Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Angeklagten nun wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den entstandenen Schaden in Höhe von fast 24.000 Euro muss er zudem zurückzahlen.