Neben den täglichen Kontrollen führt der Zoll deshalb regelmäßig bundesweite Schwerpunktkontrollen in verschiedenen Branchen durch. In der 36. Kalenderwoche 2009 nahmen über 1.500 Zöllnerinnen und Zöllner Gebäudereinigungsbetriebe unter die Lupe. Besonderes Augenmerk richteten die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dabei auf die Zimmerreinigung in Hotels.
Bei der Aktion überprüften die Zollbeschäftigten 9.826 Personen von insgesamt 2.493 Unternehmen vor Ort. Insgesamt ergaben sich bei Arbeitgebern 567, bei Arbeitnehmern 698 Hinweise auf Rechtsverstöße.
193 der geprüften Unternehmen haben ersten Erkenntnissen zufolge den tariflichen Mindestlohn unterschritten. In der Gebäudereinigungsbranche beläuft sich dieser derzeit auf 8,15 Euro (alte Bundesländer) bzw. 6,58 Euro (Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).
In weiteren 192 Fällen liegen Hinweise auf Leistungsbetrug, in 73 Hinweise auf Scheinselbständigkeit vor. Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Meldepflichtverletzungen nach SGB IV ergaben sich in 238 Fällen.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden 366 Bußgeld- und 38 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. 7 Personen wurden festgenommen.
Die Ergebnisse zeigen: Eine wirksame Überwachung und - wo nötig - auch Sanktionierung trägt entscheidend dazu bei, dass insbesondere die Mindestlohnbestimmungen von Arbeitgebern eingehalten werden und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozial ausreichend abgesichert sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de