Eine Geschenksendung aus dem Iran enthielt neben normalen Spielsachen auch drei täuschend echt aussehende Softair-Waffen aus Kunststoff. Die Pistole und die drei Sturmgewehre waren jeweils mit einer Laserzieleinrichtung versehen mit der das Ziel vor dem Schuss anvisiert werden kann.
Die Untersuchung der Waren ergab, dass die Waffen selbst aufgrund ihrer geringen Geschossenergie unbedenklich sind. Da die dazugehörigen batteriebetriebenen Laserzieleinrichtungen unter anderem wegen der möglichen Scharfeinstellung zum Anstrahlen eines Zieles dagegen einen einfuhrverbotenen Gegenstand nach dem Waffenrecht darstellen, wurden die Waffen sichergestellt.
Es ist damit zu rechnen, dass die zuständige Behörde die Vernichtung des vermeintlichen Spielzeugs anordnet.
Zusatzinformation:
Das Hauptzollamt Karlsruhe macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Softair-Waffen, mit denen Geschosse mit mehr als 0,5 Joule verschossen werden können und die nicht über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen, beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt werden müssen. Das Gleiche geschieht mit derartigen Waffen, wenn sie mit Zielpunktprojektoren (Laser oder ähnlichem Zubehör) ausgestattet sind sowie ebenfalls mit so genannten Anscheinswaffen, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese aus Metall oder Kunststoff gefertigt sind.