Während der Kontrolle entdeckten die Beamten allerdings im Thekenbereich eine große Anzahl Tabakpackungen mit je 50 Gramm Inhalt sowie mehrere Behältnisse mit Kaffeepads. Sowohl der Tabak als auch der Kaffee stammte aus Luxemburg und wurde nach Auskunft des Kioskbesitzers von einem LKW-Fahrer, der im Grenzverkehr eingesetzt ist, geliefert.
Ohne sich um die steuerrechtlichen Folgen zu kümmern wurden der Tabak gewinnbringend an Kunden verkauft, der Kaffee wurde im Gastraum an die Kunden ausgeschenkt.
Bei der anschließenden richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten stellten die Zöllner mehr als 40 kg Tabak und mehrere hundert Kaffeepads sicher.
Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Stuttgart übernommen. Dem Kioskbesitzer und auch dem beteiligten LKW Fahrer droht ein Steuerstrafverfahren.
Zusatzinformationen:
Waren die zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden, müssen angemeldet und versteuert werden. Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. Kaffee oder Tabak sind zudem vor der Einfuhr nach Deutschland beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Für die Umsatzsteuer erfolgt die Anmeldung in der Umsatzsteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
Für private Zwecke dürfen innerhalb der EU maximal 800 Zigaretten (Alternativ 1 kg Rauchtabak) und 10kg Kaffee mitgebracht werden.