Ich habe die Mitglieder der ersten Pflegekommission berufen. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe konnten Fachleute aus den wichtigsten Teilbereichen der Pflegebranche gewonnen werden.
Es ist gut, dass wir beim Mindestlohn Schritt für Schritt weiterkommen. Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern profitieren davon. Wir haben jetzt all das auf den Weg gebracht, was wir in der Koalition durchsetzen konnten. Doch das reicht längst noch nicht. Der Mindestlohn in der Leiharbeit bleibt auf der Tagesordnung. Andere Branchen werden hinzukommen, die über das Mindestarbeitsbedingungengesetz besser geschützt werden.
Den Vorsitz der Pflegekommission wird Rainer Brückers übernehmen. Herr Brückers ist seit vielen Jahren in leitender Funktion tätig. Er kennt durch seine bisherige Tätigkeit in der Pflegebranche alle relevanten Vertreter der Branche und wird allseits geschätzt. Die Kommissionsmitglieder sowie die Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen wurden von ver.di, dem Arbeitgeberverband Pflege, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie den Arbeitsrechtlichen Kommissionen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Deutschlands bzw. des Deutschen Caritasverbands vorgeschlagen.
Die Pflegebranche nimmt im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einen Sonderstatus ein; damit wird u.a. auch der besonderen Bedeutung kirchlicher Arbeitgeber für diese Branche Rechnung getragen. Während in den übrigen einbezogenen Branchen der Mindestlohn auf der Grundlage von Tarifverträgen festgelegt wird, beruht der künftige Mindestlohn in der Pflegebranche auf einer Empfehlung der jetzt eingesetzten Pflegekommission. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verordnungsgeber kann die Kommissionsempfehlung durch den Erlass einer Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber sowie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegebranche verbindlich machen. Vor Erlass der Verordnung wird den betroffenen Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.
Mit der Berufung der Mitglieder der ersten Pflegekommission ist der nächste Schritt auf dem Weg zu einem verbindlichen Mindestlohn für die in der Alten- und ambulanten Krankenpflege beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getan.