Die EU-Kommission hat angekündigt, bis zum Herbst 2013 einen Bericht für die Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel, die Fleisch enthalten, vorzulegen. Aigner erklärte am Rande der Ratstagung in Brüssel: "Es ist sehr zu begrüßen, dass die EU Kommission diesen Bericht bald einbringt und damit verbunden möglichst schon einen konkreten Vorschlag zur Rechtsänderung auf den Tisch legt. Gemeinsam mit meinen Ministerkollegen werde ich die EU-Kommission bitten, diesen für Herbst in Aussicht gestellten Bericht auf Sommer 2013 vorzuziehen."
Hintergrundinformation zur Kennzeichnung von unverarbeitetem Fleisch
Bei unverarbeitetem Rinderfleisch gibt es bereits seit dem Jahr 2000 EU-weit ein umfassendes Kennzeichnungs- und Registrierungs- sowie Etikettierungssystem. Diese Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch waren als Folge der BSE-Krise geschaffen worden. Damit lässt sich jedes Stück Rindfleisch lückenlos über alle Produktions- und Vermarktungsstufen bis hin zum Erzeuger zurückverfolgen. Alle Marktbeteiligten müssen verpflichtende Angaben machen, etwa zum Land der Geburt, der Mast und der Schlachtung (Zerlegung) des Tieres oder der Gruppe von Tieren, von der das Fleisch stammt. Die genannten obligatorischen Angaben sind bei verpackter Ware auf dem Etikett zu finden. Auch bei nicht vorverpackter Ware müssen alle Angaben deutlich sichtbar veröffentlicht werden (z.B. per Aushang). Die geltenden Etikettierungsvorschriften beziehen sich auf frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch sowie unverarbeitetes Rinderhackfleisch und gemischtes Hackfleisch, das in der EU vermarktet wird. Auch Rindfleisch aus Drittländern muss etikettiert und damit rückverfolgbar sein.
Für Schweine-, Geflügel-, sowie Schaf- und Ziegenfleisch ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung ebenfalls bereits vorgesehen in der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Entsprechende Rechtsakte will die Kommission bereits im Herbst 2013 vorlegen, so dass möglichst rasch eine EU-weite Umsetzung erfolgen kann.
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