Des weiteren sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor. Die Lagerung und Produktion von Fetten für Futtermittel muss künftig von der Lagerung und Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden. Auch die rechtlichen Vorgaben für die Futtermittelkontrolle wurden verschärft: Futtermittelunternehmer, die beides - Futterfette und Futteröle - sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr bringen, werden dazu verpflichtet, ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen.
Deutschland hatte der EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für diese EU-weit geltenden Futtermittel-Regelungen vorgelegt. Im Oktober 2011 hatten die Mitgliedstaaten der Initiative zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner: "Mit der Verschärfung der Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland werden die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, den wir entschlossen weiterverfolgen werden."
Ende Dezember 2010 war bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette für die Herstellung von Futtermitteln verwendet hatte. Als Reaktion auf diesen Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin Aigner den "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt und vorangetrieben. Mit diesem Aktionsplan wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Schwachstellen in der Futtermittelüberwachung zu beseitigen. Bereits am 4. August 2011 sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind, darunter zum Beispiel:
- Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.
- Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
- Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt geschaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.
Weitere Änderungen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht über den Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" sowie im Internet unter www.bmelv.de
Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" - Aktuelle Übersicht
1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012.
2. Trennung der Produktionsströme
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Trennung der Produktionsströme rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012.
3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere rechtliche Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012.
4. Meldepflicht für private Laboratorien
Die Meldepflicht für private Labore ist mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bereits am 4. August 2011 in Deutschland in Kraft getreten.
5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
Die Europäische Kommission hat in Gesprächen mit Deutschland Zustimmung signalisiert für eine sachgerechte Ergänzungen des EU-Katalogs für Einzelfuttermittel.
6. Absicherung des Haftungsrisikos
Zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen hat das Bundesministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erarbeitet, der derzeit abgestimmt wird.
7. Überprüfung des Strafrahmens
Der Strafrahmen wurde deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u. a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Eine entsprechende Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften ist am 4. August 2011 in Kraft getretenen.
8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden mit Wirkung vom 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt. Die entsprechende Verordnung, mit der die Art und Weise der Mitteilung näher geregelt wird, gilt ab dem 1. Mai 2012.
9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Die Länder prüfen derzeit eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung, die auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers des Bundesverbraucherministeriums beraten wird.
10. Transparenz für die Verbraucher
Die Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die Verankerung einer zwingenden behördlichen Veröffentlichungspflicht bei so genannten Grenzwertverstößen bzw. nicht unerheblichen Hygiene- und Täuschungsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch treten am 1. September 2012 in Kraft.