Die Änderungen:
- Um den Erwerb oder die Pacht von Flächen zu erleichtern, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 25 Hektar auf maximal 15 Hektar reduziert. Gleichzeitig sind kleinere Lose weniger attraktiv für außerlandwirtschaftliche Investoren.
- Die zunächst versuchsweise eingeführten beschränkten Ausschreibungen für Junglandwirte werden fortgeführt. Damit wird ein Beitrag zur Unterstützung von jüngeren Landwirten und Existenzgründern geleistet.
- Der Anteil der im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen für arbeitsintensive Betriebe, insbesondere Ökobetriebe und Junglandwirte, soll 30 Prozent der jährlich pachtfreien und für eine anschließende Ausschreibung vorzusehenden Flächen betragen.
- Die Privatisierungstätigkeit der BVVG wird um fünf Jahre bis 2030 verlängert. Damit wird ein Wunsch insbesondere der Länder aufgegriffen. Insbesondere in Regionen mit einem höheren Anteil an BVVG-Flächen wird der Verkauf zeitlich entzerrt, betroffene Betriebe können die Flächen tendenziell länger pachten.