Schweinehaltern empfehlen die Behörden die Einhaltung der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören etwa Beschränkungen des Personen- und Warenverkehrs in Betrieben, die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung sowie die Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge.
Bei Tieren ist die Afrikanische Schweinepest unheilbar. Im Seuchenfall ist der gesamte Tierbestand zu töten und unschädlich zu beseitigen. Diese enormen wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter werden verschärft durch großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten. Hauptüberträger sind lebende Schweine, aber auch Transportfahrzeuge und insbesondere eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle.
Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland bisher nie aufgetreten. Allerdings wurde die Tierseuche 2007 aus Georgien nach Armenien, Aserbaidschan und schließlich in die Russische Föderation eingeschleppt. Von dort breitete sie sich in die Ukraine und nach Weißrussland aus, wo im Juni 2013 Fälle nahe der polnischen EU-Außengrenze gemeldet wurden.