Allerdings kann der Erreger auch über Lebensmittel wie Schweinefleisch, Rohwürste oder Salami eingeschleppt werden, wenn sie aus den gefährdeten Regionen mitgebracht werden und dann beispielsweise als Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine gelangen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist deshalb daraufhin, keine derartigen Lebensmittel aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten mitzubringen.
Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich, in Schweinebeständen kann sie jedoch schwerwiegende Auswirkungen haben, wie das Geschehen in der Russischen Föderation bereits gezeigt hat.