Bereits zum Auftakt der Tierwohl-Initiative des BMEL "Eine Frage der Haltung - neue Wege für mehr Tierwohl" hatte Schmidt erklärt, dass Tierschutz nicht an Grenzen halt machen dürfe: "Bei Tieren und tierischen Produkten gibt es innerhalb der Europäischen Union einen intensiven Warenaustausch. Viele Fragen, wie etwa der illegale Handel mit Hundewelpen, lassen sich auf EU-Ebene besser lösen als durch lediglich nationale Maßnahmen. Mein Ziel ist es, dass hohe Tierschutzstandards zu einem europäischen Markenzeichen werden. Auch sollte das Wohlergehen der Tiere fester Bestandteil von Handelsabkommen sein und im Rahmen der WTO als Handelsanliegen Berücksichtigung finden", sagte Schmidt.
Mit Deutschland, den Niederlanden und Dänemark haben sich drei in der tierischen Produktion europaweit führende Länder zusammengeschlossen. In der Erklärung vereinbaren die Länder, künftig auf verschiedenen Ebenen enger zusammenzuarbeiten, um gemeinsam den Tierschutz zu verbessern. Dies betrifft den Bereich der Tierschutzforschung ebenso wie die Verbesserung von Haltungssystemen und den Austausch von Best-Practice-Beispielen. Das neue Bündnis ist der Ansicht, dass die bestehenden Vorschriften der Europäischen Union im Bereich des Tierschutzes bei der Haltung, beim Transport und bei der Schlachtung von Tieren konsequenter und einheitlicher durchgesetzt werden müssen. "Die Europäische Union muss ihrer Vorreiterrolle im Tierschutz weiter gerecht werden und sollte auch auf internationaler Ebene die Entwicklung eines stärkeren Bewusstseins für das Wohlergehen von Tieren aktiv unterstützen", heißt es in der Erklärung.
Darin begrüßen die Länder die von der Europäischen Kommission in ihrer "Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015" angekündigten Maßnahmen. Zugleich fordern sie die Kommission auf, die angekündigte Prüfung eines vereinfachten Tierschutzrechts vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass die Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens nicht zu einer Verschlechterung des Tierschutzes führt. Die geltenden Standards müssten im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft und entsprechend angepasst werden. "Dies gilt zum Beispiel für die Beendigung nicht-therapeutischer Eingriffe an Tieren oder die Begrenzung von Schlachttiertransporten", erläuterte Schmidt. "Unserer Auffassung nach sollten die Transportzeiten für Schlachttiere grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten."
Der Text der "Gemeinsamen Erklärung zum Tierschutz" sowie weitere Informationen rund um die Initiative "Eine Frage der Haltung - neue Wege für mehr Tierwohl" sind abrufbar unter: www.bmel.de/tierwohl